BWS ÜBERPRÜFUNG

Prüfung der Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) nach BetrSichV §10 (3) vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach Änderungen sowie im jährlichen Zyklus.


Abnahmeprüfungen


- Prüfung der fachgerechten Installation der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS)
- Nachlaufmessung und Prüfung des Sicherheitsabstandes der Schutzeinrichtungen zur
Gefahrenstelle
- Prüfung der Schaltpläne auf sichere schaltungstechnische Einbindung der Schutzeinrichtungen in
die Maschinensteuerung.
- Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion und das Zusammenwirken der berührungslos wirkenden
Schutzeinrichtung mit der Maschine
Für diese Aufgaben haben wir in unserem Unternehmen Zertifizierte Mitarbeiter die zur Prüfung der BWS befugt sind.